Fortbildung für Erzieher/-innen
Hygiene- und Infektionsschutzschulung + LM-Recht für Kindertageseinrichtungen
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Dienstag, 27.3.2012, 14:00 bis 16:00 Uhr | 1 UE |
Antje Knüttel (Diplom-Oekotrophologin) |
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Saal 1 im Haus der Kirche, Am Burgacker 14-16 |
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| I-F670 | Gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie EG-Verordnung 852/ 2004 über Lebensmittelhygiene (Anhang II, Kapitel XII) ist vorgeschrieben, dass Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, in Bezug auf Infektionskrankheiten, Übertragungswege und Tätigkeitsverbote sowie sonstige hygienerelevante Fragestellungen (Grundlagen HACCP) einmal jährlich geschult werden müssen. Die Einhaltung der Hygiene dient der Gesundheit der Kinder, die von uns verpflegt werden. Es sollen die Besonderheiten für die U3-Betreuung angesprochen werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Lebensmittelrecht und deren praktische Umsetzung für Kintertageseinrichtungen. Für diese Wiederholungsschulung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Bedarf dem Gesundheitsmat vorzeigen müßten. Für eine Erstschulung wäre das Gesundheitsamt zuständig. |
| Teilnehmerzahl: | 20 |

