Das Land NRW gewährt Familien und Personen in besonderen Problemsituationen beim Besuch von Kursen in Familienbildungseinrichtungen einen Teilnahmegebührennachlass. Diese Ermäßigung kann pro Kurs bis zu 50 % der Kursgebühr betragen. Da das Land NRW die Zuschüsse an die Familienbildungseinrichtungen pro Jahr nach Haushaltslage auszahlt, werden nicht alle Anträge auf Teilnahmegebührenermäßigung berücksichtigt werden können. Ermäßigungen werden nur in der Höhe der Landeszuwendungen an das Ev. Familienbildungswerk Duisburg gewährt. Grundsätzlich wird daher nur noch eine Ermäßigung gewährt, wenn aus finanziellen Gründen durch die Höhe der Kursgebühr für eine Person bzw. Familie die Teilnahme an einem Kurs unmöglich wird. Das Ev. Familienbildungswerk Duisburg behält sich vor, wegen der reduzierten Finanzmittel nur noch bestimmten Personengruppen eine Ermäßigung zu gewähren. Die Höhe der Ermäßigung kann deshalb variieren.  Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer  Anmeldung, ob das Land einen Nachlass bezuschusst. Geben Sie dann bitte Grund und Kennziffer Ihrer möglichen Ermäßigung an.
Bei reinen Kinderkursen, Seminaren und Exkursionen können wir keine Ermäßigung gewähren. Ebenso ausgenommen von einer Ermäßigung sind die Lebensmittel- und Materialumlagen für die Kursarbeiten.

Kennziffern für Ermäßigungsgrund
1.0 = Familien aus sozialen Brennpunkten
2.1 = Sozialhilfeempfänger und ihre Familien           
2.2 = Arbeitslose und ihre Familien
3.1 = Ein-Eltern Familien           
3.2 = Familien mit drei und mehr Kindern           
4.1 = Ausländer und ihre Familien
4.2 = Spätaussiedler und ihre Familien       
5.1 = Familien mit Behinderten               
5.2 = Familien mit Suchtkranken
6.0 = von Strafvollzug betroffene Familien       
7.0 = Schüler/innen - Student/innen mit BaföG